Allgemein Pressemitteilung

Der Elektronische Personalausweis kommt ab November

Am 18. Dezember 2008 hat der Deutsche Bundestag die Einführung des Elektronischen Personalausweises beschlossen.  Ab 1. November 2010 werden    nur noch Elektronische Personalausweise ausgegeben. Im Gegensatz zu den aktuellen Personalausweisen haben diese das gleiche Format wie    EC-Karten  und speichern, ähnlich wie der Elektronische Reisepass, auf einem eingebauten RFID-Chip die Ausweisdaten des Inhabers inklusive dem    biometrischen  Ausweisfoto in digitaler Form. Auf freiwilliger Basis können auch die Fingerabdrücke des linken und rechten Zeigefingers gespeichert  werden. Außerdem  wird die sogenannte „eID-Funktion“ neu eingeführt. Sie ermöglicht es, sich mit dem Personalausweis auch im Internet zu  identifizieren. Mithilfe der  Software Bürgerclient und eines speziellen Lesegeräts kann man sich nach Eingabe seiner sechsstelligen Ausweis-PIN  gegenüber einem Unternehmen  ausweisen. Das Unternehmen erhält dazu Zugriff auf bestimmte Ausweisdaten wie beispielsweise Name und Adresse.

Um Missbrauch vorzubeugen, funktioniert die eID-Funktion nur, wenn das Unternehmen ein digitales Berechtigungszertifikat vorweisen kann. Diese Zertifikate sollen von einer staatlichen Stelle nur an geprüfte vertrauenswürdige Unternehmen vergeben werden. Mithilfe der eID soll es auch möglich sein, eine „qualifizierte elektronische Signatur“ auf dem Chip abzuspeichern. Diese Signatur ist das digitale Pendant zur handschriftlichen Unterschrift und soll den Abschluss rechtsgültiger Verträge oder das Erledigen von Behördengängen über das Internet ermöglichen.

Kritikpunkte:

Der RFID-Chip  bringt einige Sicherheitsrisiken mit sich. RFID-Chips können per Funk aus einer Entfernung von etwa zwei Metern ausgelesen werden, ohne das der Ausweisinhaber davon etwas mitbekommt. Aus diesem Grund sind alle Ausweisdaten nur verschlüsselt gespeichert. Wenn man aber den rapiden technischen Fortschritt bedenkt, stellt sich die Frage,, wie lange es dauert, bis jemand die Verschlüsselung knackt. Gelingt dies jemandem, so kann er auf öffentlichen Plätzen unbemerkt Ausweisdaten auslesen und damit Ausweiskopien anfertigen.

Laut einem Bericht des ZDF-Magazins WISO vom Februar 2009 bestehen in den Rechnern vieler Meldebehörden Sicherheitslücken, die es böswilligen Hackern erlauben, in den Rechner einzudringen, Spionagesoftware zu installieren und damit Daten zu manipulieren. So sei es möglich, manipulierte Fingerabdrücke in andere Reisepässe einzutragen. Ein weiteres Manko ist die Tatsache, dass der CA-Schlüssel („Chip Authentication“ Schlüssel), mit dem die Ausweisdaten verschlüsselt sind, nicht an die Ausweisdaten gebunden ist. Laut Henryk Plötz vom Chaos Computer Club (CCC) bedeutee das, dass jemand, der einen CA-Schlüssel knackt, Ausweise für beliebige Personen herstellen kann. Diese gefälschten Ausweise ermöglichen es auch, eine qualifizierte elektronische Signatur auf dem Chip zu speichern und damit online rechtsgültige Geschäfte auf fremden Namen abzuschließen. Dem CCC zufolge ist im Elektronischen Personalausweis weniger ein Sicherheitsgewinn als eine Wirtschaftsförderungsmaßnahme zu sehen. Er werde vor allem für ein Umsatzplus bei der Bundesdruckerei und den Herstellern von Lesegeräten sorgen. Darüber hinaus wird er bei vielen Menschen die Hemmschwelle zum Internet-Einkauf senken, weil er ein Gefühl von zusätzlicher Sicherheit bietet. Das wird Unternehmen den Online Kontakt mit Kunden vereinfachen.

Diese zusätzliche Sicherheit ist aber nach Meinung der Kritiker oft trügerisch. Frank Rosengart vom CCC warnte in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung davor, dass viele Leute mit ihrer elektronischen Signatur sorglos „jeden Quatsch unterschreiben“ werden. Darüber hinaus befürchtet der CCC, dass Menschen, die die Abgabe ihrer Fingerabdrücke verweigern, künftig als verdächtig gelten. Zudem besteht die Gefahr einer verpflichtenden Abgabe von Fingerabdrücken in naher Zukunft durch Verschärfung des Personalausweisgesetzes, wie dies schon beim elektronischen Reisepass passiert ist.

Wer einen neuen Ausweis bis zum 1. November 2010 beantragt, der kann diesen noch weitere 10 Jahre nutzen. Allerdings werden bei noch nicht abgelaufenen Ausweisen 5,-€ extra fällig, eine Investition die lohnt.

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