Hygienekonzept zu den Veranstaltungen am 31.01.2021

  • Entsprechend den Vorgaben bei der geplanten Bestuhlung mit Tischen werden maximal 39 Personen zuzüglich maximal 3 Personen auf der Bühne an der Veranstaltung teilnehmen können. Wir gehen aufgrund der aktuellen Rahmenbedingungen jedoch von deutlich weniger Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus.
  • Der Saal wird parlamentarisch entsprechend dem bereits für die Räumlichkeiten vorliegenden „Corona Bestuhlungsplan“ bestuhlt, um den erforderlichen Abstand zu gewährleisten. Von einem Verschieben der Tische ist Abstand zu nehmen.
  • Für die Bewegung im Saal wird ein Kreissystem angestrebt. Wo dieses nicht umgesetzt werden kann, fordern wir die teilnehmenden Personen dazu auf, gegenseitig den erforderlichen Abstand von mindestens 1,5 Meter einzuhalten.
  • Auf der Bühne ist der erforderliche Abstand ebenfalls einzuhalten.
  • Der Verzehr von Speisen und Getränken ist während des Aufenthaltes in den Räumlichkeiten nicht möglich.
  • Die zu führende Anwesenheitsliste wird durch die ohnehin erforderliche Akkreditierung der teilnehmenden Personen sichergestellt. Die Daten werden nur im Infektionsfall zum Zweck der Infektionskettenverfolgung und ausschließlich durch den Schatzmeister herausgegeben. Es gelten im Übrigen die Datenschutzbestimmungen.
  • Wir greifen auf unsere eigene Veranstaltungstechnik zurück. Die Mikrofone werden regelmäßig sowie bei jedem Wechsel der Nutzerin beziehungsweise des Nutzers desinfiziert. Darüber hinaus haben wir zwei Plexiglas-Aufsteller als Spuckschutz zur Verfügung, die nach Möglichkeit vor den Mikrofonen aufgestellt werden.
  • An mehreren Stellen werden Hand- und Flächendesinfektionsmittel bereitgestellt. Der Saal wird möglichst in regelmäßigen Abständen stoßgelüftet.
  • Wir fordern die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dazu auf, sich an die AHA-Regeln zu halten. Alle teilnehmenden Personen werden zum ständigen Tragen zumindest von Alltagsmasken aufgefordert. Wir werden jedoch allen teilnehmenden Personen auch FFP2-Masken aushändigen und ausdrücklich zu deren Benutzung auffordern.
  • Personen mit Fieber oder anderen Symptomen werden ausdrücklich gebeten zu Hause zu bleiben. Wir werden darüber hinaus jedoch auch eine Temperaturmessung vor der Akkreditierung mit Hilfe eines kontaktlosen Temperaturmessgerätes durchführen.