Allgemein Pressemitteilung

Piraten: „CDU betreibt illegale Wahlkampfhilfe unter Parteifreunden“

illegale Wahlkampfhilfe

Die Piraten im Saarland sehen sich in ihrer Auffassung bestätigt, dass es sich beim „Durchrechnen“ des Wahlprogramms der CDU durch das Finanzministerium um illegale Wahlkampfhilfe unter Parteifreunden handelt. Finanzminister Toscani will bis zur rechtlichen Klärung der rechtlichen Zulässigkeit – und damit auch nicht mehr vor der Landtagswahl im März – keine weiteren „Rechenaufgaben“ von anderen Parteien mehr annehmen. Gerd Rainer Weber, Landesvorsitzender der Piraten, sieht hierin einen Verstoß gegen die Pflicht, Parteien gleiche Chancen und Rechte einzuräumen und eine unzulässige Beeinflussung des Wahlkampfs durch das Ministerium:

„Die CDU-Rechenaffäre nimmt immer groteskere Züge an. Finanzminister Toscani verstrickt sich mit seinen verzweifelten Ausflüchten, weswegen das Durchrechnen von Teilen des Wahlprogramms der CDU rechtmäßig sei, in immer neue Widersprüche. Zunächst vermengt er Instrumente, wie parlamentarische Anfragen und Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz miteinander, die beide nichts mit der CDU-Rechenaufgabe zu tun haben. Weder per parlamentarischer Anfrage noch per IFG-Anfrage werden allgemeine Rechtsfragen oder abstrakte politische Probleme beantwortet. Diese Anfragen zielen auf die Bereitstellung vorhandener Informationen und deren Zusammentragen ab. Nun spricht er allen anderen Parteien das Recht ab, eigene Programmpunkte oder politische Forderungen bzw. deren finanzwirksame Folgen ebenfalls vom Finanzministerium durchrechnen zu lassen. Bis zur rechtlichen Klärung der Zulässigkeit solcher Dienstleistungen des Ministeriums für Parteien durch einen neutralen Rechtsgutachter, will er keine weiteren Anfragen mehr beantworten. Durch die nunmehr eingenommenen Haltung verstetigt Toscani die Auffassung, dass es sich bei dem „Durchrechnen“ um eine bloße parteipolitische Gefälligkeit unter den CDU-Parteifreunden Annegret Kramp-Karrenbauer und seiner Person gehandelt hat. Damit hat das CDU-geführte Finanzministerium seiner Partei illegal Wahlkampfhilfe geleistet und in unzulässiger Weise in den Wahlkampf eingegriffen, weil die CDU nun mit dem Label werben darf: „Durchgerechnet by Finanzministerium“, was allen anderen Partei jetzt verwehrt wird. Er spricht damit allen anderen Parteien nun das vorher explizit zugesagte Recht ab und verletzt damit den politischen Gleichbehandlungsgrundsatz und seine Neutralitätsverpflichtung.“