Mit dem neuen Landrat änderten sich auch die Gepflogenheiten und Kompetenzen im Kreistag Saarlouis. So stellte Landrat Lauer das durch die Satzung gewährte Antragsrecht einzelner Ratsmitglieder in Frage. Anfangs noch als „unliebsames Übel“ geduldet, entscheidet der Landrat jetzt allein, ob ein Antrag einzelner Kreistagsmitglieder auf die Tagesordnung kommt oder nicht. Und das, obwohl die große Koalition im Kreistag öffentlich beteuerte, auch weiterhin Anträge einzelner Mitglieder zulassen zu wollen und diese auch objektiv zu behandeln. Die unmittelbare Folge der Vorgehensweise des Landrates ist, dass Piraten, FWG und FDP nicht mehr aktiv die Interessen ihrer Wähler durch eigene Anträge vertreten können.
Hierzu Jörg Arweiler, Pirat im Kreistag Saarlouis: „Landrat Lauer missinterpretiert, ob bewusst oder unbewusst, die Geschäftsordnung des Kreistags. Er lehnt ein Antragsrecht fraktionsloser Ratsmitglieder mit der Begründung ab, dass die Vorschriften der Geschäftsordnung von den Regelungen des höherrangigen Rechts des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes verdrängt würden, welches kein Initiativrecht eines einzelnen Ratsmitgliedes vorsieht. Hierbei verkennt er allerdings, dass der Kreistag aufgrund der ihm eingeräumten Geschäftsordnungsautonomie sehr wohl berechtigt ist, innere Angelegenheiten in eigener Verantwortung und nach eigenem Sachverstand zu regeln. Die Vorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes regeln den Kreis der Antragsteller nicht bereits abschließend und stehen daher auch einer Erweiterung des Initiativrechts nicht entgegen. Vielmehr wird hier durch die Festlegung des Kreises der berechtigten Antragsteller eine Mindestgarantie für einen Minderheitenschutz vorgeschrieben. Lediglich eine Unterschreitung dieser Garantie soll verhindert werden, nicht jedoch eine Erweiterung der Garantie durch Aufnahme eines einzelnen Ratsmitglieds in den Kreis der berechtigten Antragsteller.
Auch handelt es sich bei dem durch die Geschäftsordnung eingeräumten Antragsrecht nicht um ein „Antragsrecht light“, welches das einzelne Ratsmitglied nur berechtigt, Anträge zu bestehenden Tagesordnungspunkten zu stellen, also z. B. einen Antrag auf Änderung der Reihenfolge der zu behandelnden Tagesordnungspunkte. Eine solche Einschränkung gibt der Wortlaut nicht her. Auch das Argument einer drohenden Rechtszersplitterung, wenn man jedem einzelnen Ratsmitglied ein Antragsrecht einräumen würde, greift nicht.„
Arweiler weiter: „In einer wehrhaften Demokratie sollte man sich auch mit Vorschlägen von zahlenmäßig unterrepräsentierten Ratsmitgliedern beschäftigen und deren Initiativen unvoreingenommen auf der Sachebene ausdiskutieren. Spätestens seit die 5%-Hürde auf kommunaler Ebene weggefallen ist, ist es möglich, dass es auch fraktionslose einzelne Ratsmitglieder im Kreistag oder Gemeinderat gibt. Der Gesetzgeber wollte mit Abschaffung dieser Hürde sicher nicht bezwecken, dass einzelne Ratsmitglieder verschiedener Parteien zwar in den Kreistag einziehen können, dort aber keine eigenen politischen Impulse setzen dürfen, weil ihnen kein Antragsrecht zugestanden wird, sie also nur für oder gegen Initiativen von Fraktion oder größeren Mitgliedsgruppen sein können.„
Jörg Arweiler
Mitglied des Kreitages Saarlouis
Kontakt: info@jarweiler.com
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