Pressemitteilung

PIRATEN: NetzDG wird zum Meinungskiller und führt zu ‚digitaler Selbstjustiz‘

Die Piratenpartei Saarland kritisiert den gestern von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf für ein Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken, das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (kurz: NetzDG). Durch das Gesetz werden Betreiber sozialer Netzwerke verpflichtet, Äußerungen auf ihren Plattformen in vorgegebenen Löschfristen zu entfernen, wenn diese gegen bestimmte Strafvorschriften verstoßen. Ob die Grenze zum strafbaren Verhalten mit einem Beitrag bereits überschritten wurde, sollen aber nicht ordentliche Gerichte überprüfen, sondern den privaten Anbietern selbst wird diese Prüfpflicht und -berechtigung übertragen. Klaus Schummer, Landesvorsitzender der PIRATEN, befürchtet durch das Gesetz eine starke Zensur. Weiterhin kritisiert er, dass private Unternehmen wie Facebook und Co. anstelle von Richtern entscheiden könnten, was noch von der Meinungsfreiheit gedeckt und welche Aussage nicht mehr zulässig sei:

„Das NetzDG stellt eine Gefahr für die Presse- und Meinungsfreiheit dar. Es ist zu befürchten, dass die Plattformbetreiber auf Grundlage dieses Gesetzes mehr löschen werden, als rechtlich erforderlich wäre, weil die Anbieter lieber Beiträge entfernen werden, als für ein scheinbares Versäumnis hohe Bußgelder zahlen zu müssen. Oder sie entfernen, etwa aus Mangel an Rechtskenntnis, die falschen Beiträge entfernt werden. So ist es jetzt schon vorgekommen, dass ein Post der Journalistin und Moderatorin Dunja Hayali von den ‚Facebook-Wächtern‘ gelöscht wurde, während anzügliche Äußerungen und Beleidigungen ihr gegenüber als Post bestehen blieben. Der Gesetzentwurf wurde nun noch kurz vor der Bundestagswahl als Beruhigungspille eingebracht, um der Bevölkerung vorzugaukeln, die Bundesregierung wurde effektive und tatsächlich notwendige Maßnahmen zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Netz ergreifen. Das Gesetz führt zu einem unverhältnismäßigen Eingriff in Grundrechte und muss daher komplett überarbeitet werden. Hierdurch wird es privaten Plattformbetreibern erlaubt, eine Form von ‚digitaler Selbstjustiz‘ zu betreiben. Und wenn jetzt Private entscheiden sollen, was Recht und was Unrecht ist, läuft etwas falsch. Durch das NetzDG werden rechtsstaatliche Befugnisse auf Betreiber sozialer Netzwerke outgesourct. In unserem Rechtsstaat muss diese Entscheidung immer noch Aufgabe von Richtern sein. Außerdem fehlt den von den Plattformen eingesetzten ‚Löschbeauftragten‘ die rechtliche Expertise. Denn es ist wohl kaum anzunehmen, dass die Betreiber zu dem Zweck Volljuristen mit Kenntnissen im Spezialgebiet ‚Hasskriminalität, Beleidigungsdelikte und Mobbing‘ einstellen werden. Statt eines unzulässigen Zensurgesetzes sollte die Bundesregierung besser auf Informationen und Aufklärung im Bereich Hasskriminalität, Medienbildung sowie auf gezielte öffentliche Ansprache durch speziell geschulte polizeiliche Online-Streifen unter betroffenen Beiträge in sozialen Netzwerken setzen.“