Pressemitteilung

PIRATEN: Polizeidatenbanken sollen Kontrollen unterzogen werden

Datensammlung

Nach dem Skandal um Millionen illegaler Datensätze in der Datenbank des Bundeskriminalamts wollen die PIRATEN auch im Saarland mehr Transparenz und Klarheit über rechtswidrig gespeicherte Daten in saarländischen Polizeidatenbanken. Klaus Schummer, Landesvorsitzender der Piratenpartei, vermutet, dass auch hierzulande unzulässige Einträge vorgenommen, nicht fristgerecht gelöscht oder sogar falsch bzw. den falschen Personen zugeordnet sind und regt daher eine zeitnahe Überprüfung der Polizeidatenbanken durch die saarländische Datenschutzbeauftragte an:

„Es ist selbstverständlich nicht auszuschließen, dass auch die Eintragungen in den Datensammlungen der saarländischen Polizei unzulässig sind, nicht oder nicht in der vorgenommenen Art hätten aufgenommen dürfen oder aufgrund von Fristablauf längst hätten gelöscht werden müssen. Und all das mit weitreichenden Folgen für die Betroffenen. So wurden Journalisten wegen illegaler Datensätze in der BKA-Datei beispielsweise die Akkreditierung verweigert oder Platzverweise gegen sie erteilt, ein schwerwiegender und aufgrund der Illegalität rechtswidriger Eingriff in die Meinungs- und Pressefreiheit der Betroffenen. Aber auch andere polizeiliche Maßnahmen und Rechtseingriffe wie beispielsweise verschärfte Personenkontrollen, Drogentests oder andere Stigmatisierungen sind auf diese fehlerhaften Daten zurückzuführen. Daher sollte das unabhängige Datenschutzzentrum des Saarlandes schnellstmöglich eine – gegebenenfalls erneute – Überprüfung sämtlicher (Verbunds-)Datenbanken der Landespolizei und des saarländischen Verfassungsschutzes vornehmen. Ein weiterer Verweis seitens der Polizei auf nicht genügend oder seit Jahren erkranktes Personal sollte nicht länger als Ausrede für ausgebliebene Überprüfungen gelten, denn die Landesregierung hat für ausreichend Personal für eine handlungsfähige Polizei zu sorgen. Über die illegalen Daten müssen die Behörden die Betroffenen schnellstmöglich proaktiv informieren. Diese haben ein Recht darauf zu wissen, welche Daten über sie aus welchem Anlass über welchen Zeitraum hinweg illegal gespeichert wurden. Darüber hinaus ist Personen, die glauben betroffen zu sein, anzuraten, vom Selbstauskunftsrecht gegenüber der Polizei Gebrauch zu machen und die über sie gespeicherten Daten dort abzufragen.“