Pressemitteilung

Piraten wollen bundesweite Vergleichbarkeit der Abiturnoten statt ungerechten Bildungsföderalismus

Abiturnoten, Bildungsföderalismus
Abiturnoten

Als Reaktion auf das Numerus-clausus-Urteil des Bundesverfassungsgerichts für das Medizinstudium fordert Klaus Schummer, Landesvorsitzender der Piraten, die Landesregierung auf, nun gesetzgeberisch tätig zu werden, auf eine bundesweite Vereinheitlichung der Kriterien, Abitur-Standards und Verfahren hinzuwirken und dadurch zukünftig eine weitere Ungleichbehandlung der Studienanwärter zu verhindern:

„Das bisherige Verfahren zur Vergabe von Studienplätze für Medizin ist in Teilen mit dem Grundgesetz unvereinbar. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss die Landesregierung nunmehr etwa im Rahmen der Kultusministerkonferenz auf ein bundeseinheitliches Abitur oder zumindest eine Verbesserung der Vergleichbarkeit des Abiturniveaus und ein länderübergreifend vergleichbares Auswahlverfahren hinwirken.
Wir Piraten setzen uns generell für ein bundesweit einheitliches Abitur ein statt – wie bisher – zig verschiedener Prüfungen, teilweise sogar innerhalb eines Bundeslandes, die einen ungleichen Bewertungsmaßstab bilden und zwangsläufig zu ungleichen Bewerberchancen auf einen Studienplatz führen. Weiterhin muss verhindert werden, dass Studienplatz-Bewerber abgelehnt werden, weil sie eine Ortspräferenz eingetragen haben, bei welcher der Numerus clausus höher liegt, als an anderen Universitäten und der Bewerber daher abgelehnt wird, wohingegen er an einem anderen Studienort angenommen worden wäre. Zusätzlich müssen geeignete, möglichst aussagekräftige Kriterien, wie Aufnahmetests oder Eignungsgespräche, neben der reinen Abiturnote zum Teil des Auswahlverfahrens gemacht werden. Auch die Wartedauer, über welche ein Teil der Studienplätze vergeben wird, muss schnellstmöglich begrenzt werden. Jahrelange Wartezeiten trotz für das Medizinstudium nützlicher berufspraktischer Erfahrung sind nicht länger akzeptabel. Nun ist die Landesregierung aufgefordert, die im Verfassungsgerichtsurteil festgelegten Anforderungen durch eine Anpassung der Studienbescheinigungen im Landesrecht umzusetzen, und zwar nicht nur für das Medizinstudium, sondern für alle Studiengänge, bei denen sich ähnliche Probleme ergeben.“