Allgemein Pressemitteilung

Piratenpartei kritisiert Erfassung von Kfz-Kennzeichen durch die Betreiber von Parkhäusern, Parkplätzen oder Campingplätzen

Die Piratenpartei Saarland kritisiert die massenhaft Erfassung von Kfz-Kennzeichen insbesondere durch die Betreiber von Parkhäusern, Parkplätzen oder Campingplätzen. Wie kürzlich bekannt wurde, scannen diverse Anbieter in ganz Deutschland die Nummernschilder ihrer Kunden automatisiert im sogenannten Automatic License Plate Recognition-Verfahren (ALPR), bei welchem mithilfe optischer Schrifterkennung (OCR), Buchstaben und Zeichen erfasst, in Textform umgewandelt und anschließend zur späteren Auswertung und Verarbeitung in entsprechenden Datenbanken abgespeichert werden. Bislang sind dem saarländischen Datenschutzzentrum noch keine Betreiber bekannt, die diese automatische Kennzeichenerfassung im Saarland einsetzen.

Jörg Arweiler, stellvertretender Vorsitzender der Piratenpartei Saarland, lehnt eine Handhabe aus datenschutz- und persönlichkeitsrechtlichen Gründen grundsätzlich ab: „Im Falle einer Verwendung dieser automatisiert erfassten Daten zu kommerziellen Zwecken, wie etwa Kundenstromanalysen, besteht aus unserer Sicht keinerlei Rechtfertigung für eine massenhafte Kennzeichenerfassung. Hierbei werden Daten ohne vorherige Einwilligung der Kunden erhoben und verarbeitet.

Dies ist insbesondere deshalb abzulehnen, weil mithilfe des Kennzeichens auch sehr leicht der Halter, also dessen Name, Adresse und Telefonnummer ermittelt werden kann und diese Daten anschließend miteinander verknüpft werden können, um Benutzer- und Bewegungsprofile zu erstellen. Somit werden persönliche Daten zum Spielball privater Marktwirtschaft gemacht, was nicht sein darf. Deshalb lehnen wir ein solches Vorgehen entschieden ab. Im Falle einer Bewirtschaftung von Parkplätzen oder Parkhäusern durch die öffentliche Hand selbst bzw. einer Bewirtschaftung öffentlicher Parkflächen in Kooperation mit privaten Betreibern sehen wir dringenden Handlungsbedarf, um eine allgegenwärtige Überwachung der Bürgerinnen und Bürger schon im Vorfeld zu verhindern. So muss es der öffentlichen Hand rechtlich ausdrücklich untersagt werden, die Kennzeichen der Benutzer ihre eigenen Parkflächen automatisiert zu erfassen und zu verwerten.

Im Falle einer vertraglichen Beziehung zu privaten muss die öffentliche Hand in bestehenden Verträgen ein Verbot nachträglich aufnehmen und bei Neuverträgen Kennzeichenscanning von Anfang an untersagen. Gleichzeitig ist hier auch der Gesetzgeber gefragt. Denn bislang gibt es keine eindeutige gesetzliche Regelung, die eine Nummerschilderfassung ausdrücklich untersagt, sodass einem Wildwuchs Tür und Tor geöffnet sind. Insbesondere, wenn man bedenkt, dass Benutzer bislang nicht einmal vor Einfahrt auf die Parkflächen darauf hingewiesen werden, dass Ihre Kfz-Kennzeichen gescannt werden und damit mangels Kenntnis nicht einmal die eigenverantwortliche Entscheidung ermöglicht wird, ob der Kunde trotz Erfassung von Kennzeichendaten die Parkflächen dennoch nutzen will.

Auch wenn es derzeit tatsächlich noch keine Fälle im Saarland geben sollte, könnte durch ein bundesweit einheitlich geltendes Verbot, ob in Form einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung oder einer bundesweit einheitlichen Handlungsrichtlinie für alle Aussichtsbehörden, einem Missbrauch bereits im Vorfeld effektiv entgegen gewirkt werden.“, so Arweiler abschließend.

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