Allgemein Pressemitteilung

Piratenpartei kritisiert Nutzungsbedingungen der Kundenkarte der Stadtwerke Saarlouis

Die Stadtwerke Saarlouis wollen zukünftig keine direkten Barzahlungen von ihren Kunden mehr entgegennehmen. Wer dennoch seine Stromrechnung weder per Bankeinzug noch Überweisung begleichen möchte, ist auf die sogenannte „Kundenkarte“ der Stadtwerke angewiesen. Um diese Karte zu erhalten, muss der Kunde einen vierseitigen Vertrag unterschreiben. Nach § 4 Absatz 1 dieses Nutzungsvertrages haftet der Kunde bereits für solche Schäden und Verschmutzungen, die bei „vertragsgemäßer“ Nutzung des Kundenterminal entstehen. Hierzu Holger Gier, Piratenpartei KV Saarlouis: „Der Nutzer soll für alle Schäden am Gerät oder Raum in voller Höhe einstehen, obwohl er sich bei der Benutzung völlig korrekt verhalten hat. Eine solche Klausel würde ein verschuldensunabhängiges Garantieversprechen innerhalb des Nutzungsvertrages darstellen, mit welchem der Kunde üblicherweise nicht rechnet. Denn mit Sicherheit geht der Kunde bei Abschluss des Vertrages nicht davon aus, auch dann für einen potentiell entstehenden Schaden aufkommen zu müssen, der etwa nur aufgrund der üblichen und sachgemäßen Benutzung des Gerätes auftreten kann, also nicht einmal einfache Fahrlässigkeit, geschweige denn grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz voraussetzt. Eine solch einseitige Risikoverlagerung erscheint, wenn auch grundsätzlich vertraglich zulässig, zumindest aus Gesichtspunkten des Verbraucherschutzes in höchstem Maße unbillig. Wenn der Kunde völlig schuldlos handelt, sollte der Betreiber für Schäden aufkommen müssen. Wir fordern daher die Stadtwerke auf, ihren Nutzungsvertrag zu ändern und kundenfreundlicher neuzufassen.“, so Holger Gier abschließend.

 

Piratenpartei Saarland

 

Kreisverband Saarlouis

 

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