Die Piratenpartei Saarland achtet das Recht der Religionsfreiheit und der Selbstbestimmung eines jeden einzelnen Bürgers. Aufgrund des sich daraus ergebenden Rechts, keiner Religion anzugehören, ist es geboten, dass die Abmeldung eines Kindes vom Religionsunterricht nach Art. 7 Abs. 2 des Grundgesetzes keinen Ersatzunterricht nach sich zieht. Daher fordern wir die Abschaffung von Ersatzunterricht zum konfessionellen Religionsunterricht.
Auf Bundesebene wird sich die Piratenpartei Saarland dafür einsetzen, dass die Trennung von Staat und Kirche in Bezug auf Schulen gestärkt wird. Hierzu soll die Vorgabe, dass Religionsunterricht ordentliches Lehrfach sei (Art. 7 (3) GG), gestrichen werden. Dies gilt schon heute nur in Teilen von Deutschland, durch die Streichung würde bundeseinheitliches Recht hergestellt. Im Gegenzug soll ein freiwilliger Unterricht durch Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften unter staatlicher Aufsicht ohne Ausnahmen garantiert werden.
Die Piratenpartei setzt sich für eine Abschaffung des Tanzverbotes an den so genannten „stillen Tagen“ ein.