Eine artgerechte Wildtierhaltung ist innerhalb eines Zirkusbetriebes nicht möglich. Die besonders großen Ansprüche an Haltung, Pflege, Ernährung, Betreuung und an die Sachkunde der Halter können in reisenden Unternehmen nicht erfüllt werden. Zudem werden hier Tiere zum Amüsement des Menschen aus ihrer natürlichen Umwelt gerissen und gefangen gehalten.
Dieser sollte mit weit reichenden Kompetenzen und mit Klagebefugnis ausgestattet sein, um in tierschutzrelevanten Fällen eine bestehende Gefahrenabwehr für Tiere umsetzen zu können. Wichtig ist, dass der Landestierschutzbeauftragte vom Landtag berufen wird und ihm berichtspflichtig ist. Ansonsten hat dieser weisungsfrei zu arbeiten.
Der Landestierschutzbeauftragte sollte von den Tierschutzverbänden vorgeschlagen werden.
Der runde Tisch ist die Basis für den unmittelbaren Austausch über aktuelle saarländische Tierschutzthemen und für den Kontakt zwischen den ehrenamtlichen Tierschutz Organisationen und Behörden.
Es soll für private und gewerbsmäßige Halter, Ausbilder, Züchter und Händler gelten.
Es soll außerdem Regeln für alle Heimtiere enthalten: Hunde, Katzen, Ziervögel, Nagetiere, Reptilien und Amphibien sowie Spinnentiere und Insekten. Durch den Erlass eines Heimtierschutzgesetzes können vorhandene Gesetzeslücken im Tierschutz geschlossen werden und die Haltung, Kennzeichnung, Registrierung, die Ausbildung, die Zucht und der Handel mit Heimtieren insgesamt wirksam und umfassend einheitlich geregelt werden.
Die Piratenpartei arbeitet auf eine transparente, offene Jagd hin, in der das Töten von Tieren einer ökologischen Notwendigkeit (unter anderem Anpassung des Wildbestandes an Lebensraum- und Nahrungsressourcen, zu Nahrungszwecken, zur Verringerung von Wildunfällen, Verminderung von Verbiss, Erlösen kranker Tiere) zu Grunde liegt.