Eine Finanztransaktionssteuer würde sowohl die ungehemmte Spekulation eindämmen, als auch die Branche an den durch sie verursachten Kosten beteiligen. Aus diesen Gründen werden wir eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel der Einführung einer Finanztransaktionssteuer unterstützen.
In den vergangenen Jahren hat sich jedoch gezeigt, dass dieses Instrument von immer mehr Unternehmen dazu missbraucht wird, den Kündigungsschutz und Tarif- bzw. Mindestlöhne zu umgehen.
In einzelnen Unternehmen stellen die Leiharbeitskräfte mittlerweile betriebsintern eine Art Konkurrenz und Druckmittel gegen die Stammbelegschaft dar. Leiharbeiter sind für die Arbeitgeber zumeist günstiger als Mitarbeiter der Stammbelegschaft, da diese von den Verleihern oft zu Niedriglöhnen beschäftigt werden. Dies führt zwangsläufig in die Niedriglohnspirale. Möglich wurde der anhaltende Missbrauch dadurch, dass § 9 Nr. 2 AÜG die Möglichkeit eröffnet, bei Vorliegen eines Tarifvertrages vom „Equal Pay“/“Equal Treatment“-Prinzip abzuweichen.
Nach dem Equal-Pay-Prinzip hätte es für Entleiher einen Anreiz gegeben, Zeitarbeiter bei dauerndem Bedarf möglichst rasch einzustellen, da zu den Lohn- und Lohnnebenkosten des Arbeitnehmers auch die Gewinnmarge des Zeitarbeitsunternehmens hinzukommt. Gemeinsam mit dem Wegfall der Überlassungshöchstdauer von 24 Monaten in 2004 schuf dies den Anreiz, Tarifverträge zu Dumpinglöhnen abzuschließen und die Stammbelegschaft damit zu ersetzen (Schlecker mit „MeniAr“) oder unter Druck zu setzen. Hierdurch wurde aus einem sinnvollen Instrument der Arbeitsvermittlung durch reihenweisen Missbrauch ein Verfahren zum Lohndumping, besonders in sowieso unterdurchschnittlich bezahlten Berufen.
Die Piratenpartei wird sich dafür einsetzen, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) so anzupassen, dass Unterschreitung des „Equal Pay“-Grundsatzes durch Tarifverträge nicht mehr zulässig ist und eine Begrenzung der Leiharbeit auf 24 Monate wieder eingeführt wird.
1. Leiharbeit/Zeitarbeit mit 7,89 € /h
2. Wäschereidienst, im Objektkundengeschäft mit 7,80 € /h
3. Wach- und Sicherheitsgewerbe mit 6,53 € /h
4. Abfallwirtschaft mit 8,33 € /h
Die Piraten werden sich saarlandweit für einen allgemeinen Einstiegsmindestlohn von mindestens 8,50 € /h einsetzen, den auch Branchen-Lohnuntergrenzen nicht unterschreiten dürfen.
„Arm trotz Arbeit“ hat eine katastrophale Auswirkung auf die Motivation betroffener Arbeitnehmer. Zusätzlich bedeuten Dumpinglöhne eine De-facto-Subvention der betreffenden Arbeitgeber auf Kosten der Steuerzahler. Auch verantwortungsbewusste Unternehmer, die ihre Arbeitnehmer über dem Aufstocker-Satz bezahlen, finanzieren mit ihren Steuern diese Art von Subvention. Eine solche Subvention durch die eigene Konkurrenz stellt eine Wettbewerbsverzerrung dar, die volkswirtschaftlich schädlich ist und so nicht hingenommen werden kann. Selbst der Einstiegs-Mindestlohn von 8,50 € /h ist sehr niedrig angesetzt und unterschreitet den Durchschnitt der westeuropäischen Nachbarstaaten. Er ist deshalb nur als vorübergehender Einstieg zu betrachten, der aber schon viele Arbeitnehmer besser stellt als bisher. Die Piraten werden sehr genau darauf achten, dass dieser Mindestlohn nicht als Gegenargument gegen höhere Branchen-Lohnuntergrenzen benutzt wird und sich nach bundesweiter Einführung desselben künftig für eine weitere Erhöhung einsetzen.
Die Piratenpartei setzt sich für die Förderung von kooperativen Unternehmensformen ein. Dabei sollen die bereits existierenden Maßnahmen ausgeweitet und neue Möglichkeiten der Förderung überprüft werden.
Ebenso macht das Saarland auf Landes-, Kreis- und Gemeindeebene zur Bedingung, dass sich durch die öffentliche Hand geförderte, ganz oder teilweise von ihnen finanzierte Institutionen oder Firmen an diese Tariftreue und Mindestlohnregelung halten.
1. eine Verpflichtung zur Durchführung vom anonymisierten Bewerbungsverfahren für Stellen in der öffentlichen Verwaltung.
2. eine Selbstverpflichtung für Unternehmen zur Durchführung von anonymisierten Bewerbungsverfahren.
Das Saarland bietet die optimalen Voraussetzungen zum Testbetrieb eines autonomen Fahrens. Zum einen bietet es auf Grund seiner Eigenschaft als „Autofahrerland“ mit der höchsten Pro-Kopf-Quote von Autofahrern je Einwohner in ganz Deutschland mit gleichzeitig hohem Verkehrsaufkommen und Stausituationen die Möglichkeit der Erprobung von Härtefall-Situationen. Zum anderen lässt sich das Fahrverhalten autonomer Fahrzeuge auch im ländlichen Raum des Saarlandes mit gemäßigtem Verkehrsaufkommen und unterschiedlicher Topographie erproben.
Gleichzeitig ist das Saarland auf Grund der vorhandenen Automobilindustrie und deren Zulieferbetrieben sehr gut geeignet, die technische Entwicklung schnellstmöglich voranzutreiben. Insbesondere in Zusammenarbeit mit den Wissenschafts- und Forschungsstandorten für Informatik und Fahrzeugtechnik an der Universität des Saarlandes und der Hochschule für Technik und Wirtschaft ließen sich technische und wirtschaftliche Synergien schaffen, die das Land zu einem der Innovationsstandorte im Bereich der zukunftsträchtigen Technik des autonomen Fahrens werden lassen.
So kann das Saarland eine Vorreiterrolle in Ausbau und Entwicklung autonomer Fahrzeuge weltweit einnehmen.
Weiterhin ist diese Art der Verkehrtelematik mit einer Reihe von informationsgestützten Systemen innerhalb des Fahrzeuges verknüpft, die Daten (Verkehrdaten, Standortdaten, Fahrerinformationen usw.) erheben und verarbeiten. Die Piratenpartei spricht sich trotz dieser datenschutzrechtlichen Problemstellung für die Förderung der zukunftsfähigen Technologie des autonomen Fahrens aus, möchte den technischen Entwicklungsprozess aber gleich zu Beginn unter rechtlichen Gesichtspunkten begleiten, um einen Missbrauch der Daten zu verhindern, den Menschen die Verfügungsfreiheit über ihre eigenen Daten zu erhalten und in sonstigen rechtlichen Fragestellungen wie bspw. Haftungsfragen im Falles eines Unfalls möglichst frühzeitig sinnvolle Lösungen zu erarbeiten.