Wirtschaft und Daseinsvorsorge

Die Piratenpartei Saarland unterstützt die Clusterstrategie in der Wirtschaftspolitik. Durch gezielte Förderung und Kooperation sollen Cluster wie Automobilbranche, Stahlbranche, IT-Branche, neue Energien, universitäts- und fachhochschulnahe Gründungsstrukturen sowie Strukturen zur Mittelstandsförderung ausgestaltet werden. Durch intelligente und effizientere Strukturen sollen Wettbewerbsvorteile gegenüber anderen Wirtschaftsregionen in den jeweiligen Clustern entstehen. Der einhergehende Strukturwandel bindet die Clusterunternehmen an das Saarland und schafft zukunftssichere Arbeitsplätze.

Die PIRATEN setzen sich dafür ein, die bestehende Kooperation im Wirtschaftsraum Saar-Westpfalz weiter auszubauen und die Kooperation mit dem Département Moselle (57) und Luxemburg auszuweiten. Sie plädieren dafür, die Kooperationen auf den gesamten Regierungsbezirk Rheinhessen-Pfalz und die gesamte Region Lothringen auszuweiten. Sie werden sich dafür einsetzen, weitere gemeinsame Strukturen aufzubauen und bestehende Kooperationen zu vertiefen. Dies umfasst ausdrücklich die Kooperation mit dem Département Moselle und das Bekenntnis, die besonderen Schwierigkeiten durch das zentralistische System Frankreichs hierbei zu überwinden.

Die stärkere Einbeziehung der Finanzindustrie beim Schultern der durch sie verursachten Kosten der Finanzkrisen ist längst überfällig. Finanzspekulationen haben sich vom eigentlichen Ziel des Aktienmarktes, nämlich Unternehmen Mittel für Investitionen bereitzustellen, gänzlich entfernt.

Eine Finanztransaktionssteuer würde sowohl die ungehemmte Spekulation eindämmen, als auch die Branche an den durch sie verursachten Kosten beteiligen. Aus diesen Gründen werden wir eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel der Einführung einer Finanztransaktionssteuer unterstützen.

Servicegesellschaften sind ein Mittel um die Organisation des öffentlichen Dienstes effektiver zu gestalten. Sie dürfen aber auf keinen Fall dazu genutzt werden, Löhne zu drücken, Arbeitnehmerrechte auszuhöhlen oder Angestellte, die im öffentlichen Dienst arbeiten, rechtlich aus diesem herauszunehmen. Wo Servicegesellschaften zu diesem Zweck gegründet wurden, ist eine Wiedereingliederung der Mitarbeiter in den öffentlichen Dienst zu prüfen, bzw. zumindest die vorherigen Konditionen wieder herzustellen.

Leiharbeit stellt für die Wirtschaft, vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen, ein sinnvolles und notwendiges Instrument dar, um Auftragsspitzen zu bewältigen. Leiharbeit wurde von der Kommission „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ („Hartz-Kommission“) als Mittel der Einführung von Arbeitslosen in Unternehmen vorgesehen (Hartz-I).

In den vergangenen Jahren hat sich jedoch gezeigt, dass dieses Instrument von immer mehr Unternehmen dazu missbraucht wird, den Kündigungsschutz und Tarif- bzw. Mindestlöhne zu umgehen.

In einzelnen Unternehmen stellen die Leiharbeitskräfte mittlerweile betriebsintern eine Art Konkurrenz und Druckmittel gegen die Stammbelegschaft dar. Leiharbeiter sind für die Arbeitgeber zumeist günstiger als Mitarbeiter der Stammbelegschaft, da diese von den Verleihern oft zu Niedriglöhnen beschäftigt werden. Dies führt zwangsläufig in die Niedriglohnspirale. Möglich wurde der anhaltende Missbrauch dadurch, dass § 9 Nr. 2 AÜG die Möglichkeit eröffnet, bei Vorliegen eines Tarifvertrages vom „Equal Pay“/“Equal Treatment“-Prinzip abzuweichen.

Nach dem Equal-Pay-Prinzip hätte es für Entleiher einen Anreiz gegeben, Zeitarbeiter bei dauerndem Bedarf möglichst rasch einzustellen, da zu den Lohn- und Lohnnebenkosten des Arbeitnehmers auch die Gewinnmarge des Zeitarbeitsunternehmens hinzukommt. Gemeinsam mit dem Wegfall der Überlassungshöchstdauer von 24 Monaten in 2004 schuf dies den Anreiz, Tarifverträge zu Dumpinglöhnen abzuschließen und die Stammbelegschaft damit zu ersetzen (Schlecker mit „MeniAr“) oder unter Druck zu setzen. Hierdurch wurde aus einem sinnvollen Instrument der Arbeitsvermittlung durch reihenweisen Missbrauch ein Verfahren zum Lohndumping, besonders in sowieso unterdurchschnittlich bezahlten Berufen.

Die Piratenpartei wird sich dafür einsetzen, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) so anzupassen, dass Unterschreitung des „Equal Pay“-Grundsatzes durch Tarifverträge nicht mehr zulässig ist und eine Begrenzung der Leiharbeit auf 24 Monate wieder eingeführt wird.

Im Saarland gibt es immer noch Branchen-Lohnuntergrenzen („Branchenmindestlöhne“) von unter 8,50 € /h. Dies sind:

1. Leiharbeit/Zeitarbeit mit 7,89 € /h
2. Wäschereidienst, im Objektkundengeschäft mit 7,80 € /h
3. Wach- und Sicherheitsgewerbe mit 6,53 € /h
4. Abfallwirtschaft mit 8,33 € /h

Die Piraten werden sich saarlandweit für einen allgemeinen Einstiegsmindestlohn von mindestens 8,50 € /h einsetzen, den auch Branchen-Lohnuntergrenzen nicht unterschreiten dürfen.

„Arm trotz Arbeit“ hat eine katastrophale Auswirkung auf die Motivation betroffener Arbeitnehmer. Zusätzlich bedeuten Dumpinglöhne eine De-facto-Subvention der betreffenden Arbeitgeber auf Kosten der Steuerzahler. Auch verantwortungsbewusste Unternehmer, die ihre Arbeitnehmer über dem Aufstocker-Satz bezahlen, finanzieren mit ihren Steuern diese Art von Subvention. Eine solche Subvention durch die eigene Konkurrenz stellt eine Wettbewerbsverzerrung dar, die volkswirtschaftlich schädlich ist und so nicht hingenommen werden kann. Selbst der Einstiegs-Mindestlohn von 8,50 € /h ist sehr niedrig angesetzt und unterschreitet den Durchschnitt der westeuropäischen Nachbarstaaten. Er ist deshalb nur als vorübergehender Einstieg zu betrachten, der aber schon viele Arbeitnehmer besser stellt als bisher. Die Piraten werden sehr genau darauf achten, dass dieser Mindestlohn nicht als Gegenargument gegen höhere Branchen-Lohnuntergrenzen benutzt wird und sich nach bundesweiter Einführung desselben künftig für eine weitere Erhöhung einsetzen.

Kooperative Unternehmensformen sind Wertegemeinschaften, die in der Regel Ziele verfolgen, die über reine Wirtschaftsbetriebe hinausgehen. Der Zusammenschluss kleinerer Akteure für die Fortführung wenig rentabler Firmen bietet eine Alternative zum Großinvestor.

Die Piratenpartei setzt sich für die Förderung von kooperativen Unternehmensformen ein. Dabei sollen die bereits existierenden Maßnahmen ausgeweitet und neue Möglichkeiten der Förderung überprüft werden.

Die Piratenpartei lehnt eine Amnestie von Zeitarbeitsfirmen, die Verträge mit der CGZP abgeschlossen haben, ab und ermutigt Geschädigte, ihre Ansprüche aufgrund von ungültigen Tarifverträgen gegen diese Unternehmen einzuklagen.

Das Wirtschaftssystem ist so zu gestalten, dass Monopolstrukturen und deren Entstehung verhindert werden. In Bereichen, in denen Monopole unumgänglich sind, (natürliche Monopole wie Infrastruktur) müssen in besonderem Maße einer demokratischen Kontrolle unterliegen bzw. im öffentlichen Eigentum sein. Dabei ist ein diskriminierungsfreier, kostengünstiger Zugang zu gewährleisten.

Das Finanzsystem hat eine existenzielle Bedeutung für die Wirtschaft und verdient darum besondere Beachtung. Das Eingehen von existenzbedrohenden Risiken durch Banken muss durch strengere Eigenkapitalvorschriften und Vorgaben für eine transparentere Bilanzierung erschwert werden. Die Insolvenz einer Bank muss in der Praxis möglich sein, ohne das Funktionieren des Wirtschaftssystems wesentlich zu stören. Dies ist durch eine entsprechende Änderung der Insolvenzordnung zu bewirken, die kein Sonderkündigungsrecht für gewährte Kredite zulässt und die Verfügbarkeit der Kontenguthaben garantiert. Für den Insolvenzfall hat eine Bank einen vollständigen und auch für die Finanzaufsicht verständlichen Entflechtungsplan vorzuhalten.

Die Transfersysteme sind zu vereinfachen. Alle finanziellen Sozialleistungen sind möglichst durch ein einheitliches Grundsicherungssystem zu ersetzen, das beispielsweise als Grundeinkommen ausgestaltet werden kann und durch zusätzliche staatliche und privatwirtschaftlich organisierte Sozialversicherungen auf freiwilliger Basis ergänzt wird.

Im Saarland sollen auf Landes-, Kreis- und Gemeindeebene durch die öffentliche Hand nur noch Verträge mit solchen Firmen abgeschlossen werden, die sich an die tarifvertraglichen Löhne halten und sicherstellen und dafür haften, dass in keinem Fall, weder bei ihnen selbst, noch bei direkten oder indirekten Unterauftragnehmern der von der Piratenpartei Saarland derzeit geforderte Mindestlohn unterschritten wird.

Ebenso macht das Saarland auf Landes-, Kreis- und Gemeindeebene zur Bedingung, dass sich durch die öffentliche Hand geförderte, ganz oder teilweise von ihnen finanzierte Institutionen oder Firmen an diese Tariftreue und Mindestlohnregelung halten.

Die Piratenpartei Deutschland, Landesverband Saarland, fordert gleichen Lohn für gleiche Arbeit und bei gleicher Qualifikation. Gehaltsunterschiede bezüglich Geschlecht, Herkunft, Religion, Alter oder sexueller Neigung lehnt die Piratenpartei Saarland ab.

Die Piratenpartei Saarland will Chancengleichheit bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz schaffen. Wir setzen uns ein für:

1. eine Verpflichtung zur Durchführung vom anonymisierten Bewerbungsverfahren für Stellen in der öffentlichen Verwaltung.
2. eine Selbstverpflichtung für Unternehmen zur Durchführung von anonymisierten Bewerbungsverfahren.

Die Piratenpartei Saarland fordert das Verbot jeglicher Werbung und jede Art von Sponsoring durch die Lebensmittelindustrie in KiTas und Schulen.

Die Piratenpartei Saarland fordert die Abschaffung des Ladenschlussgesetzes im Saarland.

Die Piratenpartei Deutschland Landesverband Saarland setzt sich dafür ein, das Saarland als Teststrecke für autonomes Fahren auszuweisen und in naher Zukunft als Innovationsland für die Entwicklung der hierzu benötigten Hard- und Software zu fördern und auszubauen.

Das Saarland bietet die optimalen Voraussetzungen zum Testbetrieb eines autonomen Fahrens. Zum einen bietet es auf Grund seiner Eigenschaft als „Autofahrerland“ mit der höchsten Pro-Kopf-Quote von Autofahrern je Einwohner in ganz Deutschland mit gleichzeitig hohem Verkehrsaufkommen und Stausituationen die Möglichkeit der Erprobung von Härtefall-Situationen. Zum anderen lässt sich das Fahrverhalten autonomer Fahrzeuge auch im ländlichen Raum des Saarlandes mit gemäßigtem Verkehrsaufkommen und unterschiedlicher Topographie erproben.

Gleichzeitig ist das Saarland auf Grund der vorhandenen Automobilindustrie und deren Zulieferbetrieben sehr gut geeignet, die technische Entwicklung schnellstmöglich voranzutreiben. Insbesondere in Zusammenarbeit mit den Wissenschafts- und Forschungsstandorten für Informatik und Fahrzeugtechnik an der Universität des Saarlandes und der Hochschule für Technik und Wirtschaft ließen sich technische und wirtschaftliche Synergien schaffen, die das Land zu einem der Innovationsstandorte im Bereich der zukunftsträchtigen Technik des autonomen Fahrens werden lassen.

So kann das Saarland eine Vorreiterrolle in Ausbau und Entwicklung autonomer Fahrzeuge weltweit einnehmen.

Weiterhin ist diese Art der Verkehrtelematik mit einer Reihe von informationsgestützten Systemen innerhalb des Fahrzeuges verknüpft, die Daten (Verkehrdaten, Standortdaten, Fahrerinformationen usw.) erheben und verarbeiten. Die Piratenpartei spricht sich trotz dieser datenschutzrechtlichen Problemstellung für die Förderung der zukunftsfähigen Technologie des autonomen Fahrens aus, möchte den technischen Entwicklungsprozess aber gleich zu Beginn unter rechtlichen Gesichtspunkten begleiten, um einen Missbrauch der Daten zu verhindern, den Menschen die Verfügungsfreiheit über ihre eigenen Daten zu erhalten und in sonstigen rechtlichen Fragestellungen wie bspw. Haftungsfragen im Falles eines Unfalls möglichst frühzeitig sinnvolle Lösungen zu erarbeiten.