Bildung ist eines der wichtigsten Güter unserer Gesellschaft und der Besuch einer Hochschule darf nicht an finanziellen Gründen scheitern. Es gehört zu den Kernaufgaben des Staates, ein kostenloses Bildungsangebot anzubieten. Jeder erfolgreiche Absolvent einer Hochschule gibt dem Staat und der Gesellschaft im Laufe seines Lebens ein Vielfaches seiner Ausbildungskosten wieder zurück. Ein Studium muss daher kostenlos möglich sein.
Die Erhebung von Langzeitstudiengebühren belastet vor allem Studierende, die vor besonderen sozialen Herausforderungen stehen. Dazu gehören beispielsweise die Pflege von Angehörigen, lange Erkrankungen oder die Erziehung der eigenen Kinder. Die Erhebung von Langzeitstudiengebühren verursacht auf Grund der vielen Ausnahmen höhere Verwaltungskosten als potentielle Einnahmen. Ihnen ist daher die gesetzliche Grundlage zu entziehen. In einer Gesellschaft, in der Weiterbildung und Wissen einen immer größeren Stellenwert erhalten, ist es oft notwendig, neben seinem ursprünglichen Studium einen zweiten Hochschulabschluss zu erwerben. Um eine lebenslange Weiterbildung unabhängig vom eigenen finanziellen Hintergrund zu ermöglichen, setzt sich die Piratenpartei für eine Abschaffung der Zweitstudiengebühren ein.
Der Bachelorabschluss ist in den Augen der Piratenpartei eine Mobilitätsschnittstelle im Sinne der Bologna-Reform, der den Studierenden auf Wunsch einen einfachen Wechsel an andere Hochschulen ermöglichen soll. Zur Aufrechterhaltung einer Ausbildung auf hohem wissenschaftlichem Niveau müssen die Hochschulen jedoch die Etablierung des Masterabschlusses als Regelabschluss für die Studierenden anstreben. Allen Bachelorabsolventen muss daher ein passender Masterstudienplatz angeboten und dies in den Entwicklungsplan der Hochschulen aufgenommen werden. Eine politisch gewollte Verknappung der Masterstudienplätze zur Kostenreduktion im Hochschulwesen lehnt die Piratenpartei ab.
Um dieses Ziel zu erreichen, setzt sich die Piratenpartei dafür ein, dass eine entsprechende Vereinbarung in die Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit den Hochschulen aufgenommen wird.
Der Universitätsrat an der Universität des Saarlandes ist im Vergleich zu anderen Hochschulräten in Deutschland mit der größten Entscheidungsmacht ausgestattet. Auch wenn ein Kontrollgremium der Universität mit externen Mitgliedern grundsätzlich sinnvoll ist, soll es der Universität künftig ermöglicht werden, mehr Entscheidungen selbst und ohne die Zustimmung des Universitätsrates treffen zu können, insbesondere bei der Widmung von Lehrstühlen.
Darüber hinaus soll die Stellung der universitären Mitglieder gestärkt werden, indem diese künftig nicht mehr lediglich beratend, sondern mit eigenem Stimmrecht dem Universitätsrat angehören. Die Zusammensetzung des Universitätsrates soll paritätisch erfolgen. Um die Aufsichtsfunktion auch bei einer paritätischen Zusammensetzung zu erhalten, soll der Vorsitzende des Universitätsrates bei Stimmengleichheit doppeltes Stimmgewicht erhalten.
Im Rahmen der Abschaffung der allgemeinen Studiengebühren durch die letzte Landesregierung hat sich diese als Ausgleich dazu verpflichtet, die dadurch wegfallenden Einnahmen in Form von Kompensationsmitteln zu kompensieren, um einen Verlust der Qualität von Studium und Lehre zu verhindern. Diese Kompensationsmittel haben in den letzten Jahren einen essentiellen Beitrag zur kontinuierlichen Verbesserung der Studienbedingungen an den saarländischen Hochschulen geführt und müssen in den Augen der Piratenpartei unbedingt erhalten bleiben. Diese Gelder dürfen lediglich unter Einbeziehung der Studierenden zur Verbesserung von Studium und Lehre ausgeben werden.
Die Piratenpartei spricht sich für eine langfristige Sicherung der Finanzierung der Hochschulen aus. Der derzeitige Finanzierungsstand soll unter Berücksichtigung eines Inflations- und Tarifausgleiches durch das Land bei gleichbleibenden Studierendenzahlen eingefroren werden. Sollten die Studierendenzahlen weiter steigen, muss der Globalhaushalt in einem entsprechenden Verhältnis erhöht werden. Um einen unkontrollierten Anstieg der Studierendenzahlen zu verhindern, sollen hierfür mit allen Hochschulen Vereinbarungen getroffen werden, wie viele Studierende sie im Rahmen ihrer Kapazitäten aufnehmen können. Die zusätzlichen Landeszuschüsse werden auf diesen Betrag begrenzt.
Die bisherige Finanzierung der Hochschulen ermöglicht bislang eine qualitativ hochwertige Forschung und Lehre. Derzeit werden die Hochschulen primär durch die unklaren Aussagen bezüglich der Finanzierung ab 2014 durch die Landesregierung belastet, wodurch keine mittel- bis langfristigen Planungen unternommen werden können. Dies führt dazu, dass viele Lehrstühle unbesetzt bleiben und sowohl Forschung wie auch Lehre leiden. Daher sollen die Hochschulen klare finanzielle Zusagen bis zum Jahr 2020 erhalten, um ihnen Planungssicherheit zur Wiederbesetzung der Lehrstühle zu geben.
Die beschlossenen Einsparmaßnahmen sollen unverzüglich zurückgenommen werden.
Um die bestehenden Mängel zu beheben, ist kurzfristig ein verstärkter Einsatz bei der Sanierung der besonders baufälligen Gebäude durch das Land notwendig. Insbesondere für das kürzlich geschlossene Wohnheim D an der Universität, wodurch 260 Studierende ihre Wohnung verloren haben, müssen für einen Neubau oder eine Kernsanierung kurzfristig Mittel bereitgestellt werden.
Viele Gebäude befinden sich in einem sehr schlechten Zustand und müssen teilweise auf Grund einer bestehenden Gefahr für Leib und Leben kurzfristig geschlossen werden. Dieser Zustand führt auch zu einer Beeinträchtigung von Forschung und Lehre, die auf Grund mangelnder Räumlichkeiten nicht in hoher Qualität geboten werden kann. Statt den Globalhaushalt der Hochschulen zu erhöhen ist es wichtiger, zusätzliche Mittel in die Sanierung fließen zu lassen, um immer höher werdenden Folgekosten entgegen zu wirken. Es herrscht bei der Sanierung von Gebäuden ein Investitionsstau von mehreren hundert Millionen Euro, die eine schnelle Verbesserung der Situation unmöglich machen. In Absprachen mit den Hochschulen muss ein Plan zur mittelfristigen Renovierung aller Gebäude erarbeitet werden.
Die Hochschulen sollen dazu angehalten werden, selbst Konzepte zu entwickeln, durch welche die studentische Mitbestimmung verbessert werden kann. Insbesondere spricht sich die Piratenpartei hierbei für die Einführung eines studentischen Vizepräsidenten an der Universität und den anderen Hochschulen aus, sofern die Hochschulen mit diesem Wunsch an die Politik herantreten. Dafür notwendige Gesetzesänderungen werden von der Piratenpartei unterstützt.
Auf Grund der Größe des Saarlandes ist jede Hochschule einmalig und soll ihren Beitrag zur Landeskinderausbildung leisten. Es muss weiterhin sichergestellt werden, dass im Saarland ein umfassendes Hochschulangebot besteht und nicht einzelne große Studiengänge geschlossen werden.
Im Rahmen der Landeshochschulentwicklungsplanung soll überprüft werden, ob die Hochschulen untereinander in bestimmten Studiengängen enger zusammenarbeiten können. Dadurch sollen eventuelle Doppelstrukturen abgebaut und ohne den Wegfall der Studienbreite oder Qualität Einsparpotentiale genutzt werden. So kann geprüft werden, ob Universität und HTW im Bereich der Ingenieursausbildung enger zusammenarbeiten können.
Aus diesem Grund setzt sich die Piratenpartei für eine Umkehr der Entwicklung von befristeten zu unbefristeten Arbeitsverhältnisse ein. Die Hochschulen sollen nur noch in Ausnahmefällen befristete Arbeitsverträge abschließen, die Regelanstellung muss unbefristet erfolgen. Darüber hinaus sollen die Flächentarifverträge des öffentlichen Dienstes auf alle Beschäftigten ausgeweitet werden.
Sie sind unsozial gegenüber Studenten, die neben dem Studium arbeiten müssen oder sich ehrenamtlich engagieren.
Das „starre Bologna-Prüfungskorsett“ für „orientierungsschwache Studenten“ war bereits in der Vergangenheit nicht notwendig und führte im Gegenteil zu einer Verschulung im Gegensatz zur freien Schwerpunktbildung nach Interessen und Begabungen.
Damit steht es in direktem Gegensatz zu den Anforderungen an eigenverantwortliches Arbeiten im Arbeitsleben.
Ziel ist ein effizientes Qualitätsmanagement aller Verwaltungsmitarbeiter.
Hierzu mögen sich Vertreter der Hochschulmitarbeiter, von der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften der Universität des Saarlandes benannte Fachleute und Vertreter der Studierendenschaft an einem Runden Tisch zusammensetzen.