Eine Sonderstellung unter den Freien Wohlfahrtsverbänden nehmen die kirchlichen Verbänge (Diakonie und Caritas) ein, die mit insges. 1,3 Mio. Angestellten (80% Frauen) einer der größten Arbeitgeber der Bundesrepublik und insbesondere im sozialen Bereich sind.
Die PIRATEN stehen zur Möglichkeit, Tendenzbetriebe nach §118 BetVG zu bilden; der seit den 90er-Jahren politisch geförderte Wettbewerb zwischen den Wohlfahrtsverbänden ist nach Ansicht der PIRATEN jedoch nicht mehr mit der mit einem Tendenzbetrieb vereinbar.
Aus diesem Grunde werden sich die PIRATEN dafür einsetzen,
1. Wohlfahrtsverbände als karitative Tendenzbetriebe von Religionsgemeinschaften nach §118(2) BetVG nicht mehr bei staatlichen Sozialausschreibungen zu berücksichtigen.
2. Wohlfahrtsverbände als karitative Tendenzbetriebe nach §118 BetVG ebenfalls nicht mehr bei Ausschreibungen zu berücksichtigen.
3. Den betroffenen Verbänden bleibt es dabei unbenommen, ihre operativen Anteile in Tochtergesellschaften mit voller Gültigkeit des BetVG auszulagern und nur noch Anteile, die über die strategische Ausrichtung des Verbandes bestimmen, als Tendenzbetrieb zu verfassen.
4. Besonders im Wohlfahrtsbereich sehen die PIRATEN Handlungsbedarf gegen Lohndumping durch Leiharbeit und Ausgründungen und halten die Arbeitnehmervertretung durch Betriebsräte für eine Selbstverständlichkeit.
5. Nachdrücklich setzen sich die PIRATEN für eine Aufwertung der Sozial- und Gesundheitsberufe ein. Die PIRATEN werden sich an einem Runden Tisch mit den saarländischen Wohlfahrtsverbänden, Arbeitnehmervertretungen und Sozial- und Gesundheitsökonomen informieren und ihre Ziele dabei konkretisieren.
Leitbild der PIRATEN ist der informierte, mündige Bürger. Hierfür müssen Informationen niederschwellig zur Verfügung gestellt werden, daß er aufgeklärte Entscheidungen treffen kann. Die genannten Beispiele verdeutlichen, daß diese Information kein Pflichtprogramm sein muß, sondern kurzweilig präsentiert werden kann.
Nur in Deutschland, Italien und Österreich herrscht ein derart rigoroser Friedhofszwang, in sonstigen Staaten ist die Totenruhe freiheitlicher geregelt. Die Piratenpartei tritt dafür ein, dies auch in Deutschland zu liberalisieren.
Die Aufbewahrung der Urne im häuslichen Bereich oder beigesetzt im eigenen Garten erleichtert vielen Menschen die Trauerarbeit. Die Art und Form der Urnenbestattung dient somit auch der individuellen Trauerarbeit. Der Wunsch des Verstorbenen aber auch der Angehörigen, die Bestattung auf individuelle Weise durchzuführen, spiegelt gemeinsame Erlebnisse, die Liebe zur Natur, zum Wasser oder vielleicht zum Apfelbaum im eigenen Garten wieder.
Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen beinhaltet die Inklusion von behinderten Menschen und der damit verbunden Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen und einem selbstbestimmten Leben. Umsetzungsschwierigkeiten sollen zusammen mit den Betroffenen gelöst werden.
Die Piratenpartei Saarland setzt sich dafür ein, dass die UN-Behindertenrechtskonvention auch ein fester Bestandteil der Politik der Piratenpartei Saarland ist und möglichst zeitnah und allumfassend umgesetzt wird.
Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen unterstreicht das allgemeine Menschenrecht, an Bildung und anderen Lebensbereichen gleichberechtigt teilhaben zu können – unabhängig von Herkunft, Nationalität, Behinderung oder anderen Besonderheiten. Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im März 2009 ist diese zum übergeordneten deutschen Recht geworden und Bund und Länder sind damit verpflichtet, sie zu berücksichtigen und umzusetzen. In die Konvention sind wichtige Lebenserfahrungen von Menschen mit Behinderungen und wesentliche Positionen der Behindertenverbände aus vielen Ländern eingegangen und es gelang erstmalig, diese als grundlegende Menschen- und Bürgerrechte zu definieren. Nun müssen die deutschen Gesetze angepasst werden.
Die aktuelle Tendenz, immer größere Strukturen zu schaffen, die sich immer weiter der demokratischen Kontrolle entziehen und dabei mehr den Wohlstand der Banken als den der Menschen förden, lehnen wir ab.
Wir wollen den Menschen, die sich ihr Leben lang für unsere Gesellschaft aufgeopfert haben, eine echte Wahlmöglichkeit bieten.
Hilfsbedürftige Mitbürger, die nicht durch ihre Familie versorgt werden können, sollen auch an ihrem Wohnort die Möglichkeit haben, ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben ohne Furcht vor Einsamkeit zu führen.
Wir setzen uns daher dafür ein, das Prinzip der Senioren-WGs gezielt vor Ort auf kommunaler Ebene zu fördern. Wenn nötig betreut durch karitative Einrichtungen, kann so ein eigenverantwortliches Leben geführt werden ohne auf den Heimatort und die vertraute Umgebung verzichten zu müssen.