Allgemein Pressemitteilung

Piraten begrüßen Urteil zur Elternhaftung bei Musikdownload

Erfreut haben die Piraten im Saarland das Urteil 193/2012 des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe aufgenommen. Der für Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat hat beschlossen, dass Eltern für das illegale Filesharing in Tauschbörsen für ihre minderjährigen Kinder nicht grundsätzlich haften.
„Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung“, bewertet der stellv. Landesvorsitzende Marc Großjean das Urteil. Auch wenn im Urteil festgehalten wurde, dass die Eltern verpflichtet sind, ihr Kind über das Verbot einer rechtswidrigen Teilnahme anInternettauschbörsen aufzuklären, muss keine „ständige Überwachung“ des Surfverhaltens stattfinden.
„Es werden gleich zwei Kernthemen der Piraten in diesem Urteil angesprochen: das Filesharing und die Überwachung eigener Kinder. Wir hoffen, dass dieses Urteil zu einem Umdenken bei der Politik und Wirtschaft führen wird“, ergänzt Großjean.
Jasmin Maurer, stellv. Landesvorsitzende und Mitglied des Landtages, geht sogar noch einen Schritt weiter und fordert als Konsequenz,“die Störerhaftung komplett abzuschaffen“ und nicht generell diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die einen Internetzugang zu Verfügung stellen.

Ralf Petermann
Pressesprecher Piratenpartei LV Saarland
presse@piratenpartei-saarland.de

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