Pressemitteilung

Nach Diplom-Affäre bei der SHG: PIRATEN wollen ein Whistleblowerschutz-Gesetz

Whistleblower

Die Piratenpartei Saarland möchte, dass Hinweisgeber, die Missstände in Unternehmen, Verbrechen oder allgemeine Gefahren an die Öffentlichkeit bringen und somit auch Schaden vom Unternehmen abwenden, gesetzlich besser vor beruflichen Sanktionen wie Kündigungen geschützt werden. Anlass der Erneuerung des Wunsches nach einer Stärkung des sogenannten Whistleblowerschutzes, einer Kernforderung der PIRATEN, ist die Affäre um eine gefälschte Diplom-Urkunde von Edgar Spengler-Staub, bis zuletzt Referent des Rektors der Berufsakademie für Gesundheits- und Sozialwesen und SPD-Politiker. Zwei Mitarbeiterinnen wurde fristlos gekündigt, nachdem sie aufgedeckt hatten, dass die Diplomurkunde von Spengler-Staub gefälscht war und sie dies publik gemacht haben. Klaus Schummer, Landesvorsitzender der PIRATEN, möchte, dass der Whistleblowerschutz gestärkt wird, damit Enthüller in Zukunft nicht aus Angst vor Kündigungen abgeschreckt werden, Missstände aufzudecken:

„Whistleblower leisten einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag, indem sie für Transparenz sorgen, wichtige geheimgehaltene Informationen veröffentlichen und somit helfen Straftaten aufzuklären und die Bevölkerung vor Gefahren zu warnen. Dabei setzen sie sich dem Risiko aus, innerbetrieblich gemobbt, vom Arbeitgeber gekündigt oder wegen Geheimnisverrat selbst angeklagt zu werden. Man denke nur an den wohl weltweit berühmtesten Whistleblower Edward Snowden, der sein bisheriges Leben aufgeben und, von US-Behörden verfolgt, unter vielen Strapazen nach Russland fliehen und dort untertauchen musste, weil er die Welt über die anlasslose Totalüberwachung aller Menschen durch die NSA und andere Geheimdienste informierte. Solche ‚Skandalaufdecker‘, die mit guter Absicht langfristig Schaden vom betroffenen Unternehmen und der Gesellschaft durch ihre Veröffentlichungen abwenden wollen, müssen rechtlich besser vor beruflichen Sanktionen und vor eventuellen Strafmaßnahmen geschützt werden. Die bisherige Pflicht, bekannte Missstände zunächst dem Chef anzuzeigen, bevor sie veröffentlicht werden, wogegen die beiden Mitarbeiterinnen der SHG verstoßen haben, ist oft nutzlos. Etwa dann, wenn dieser sich durch die Hinweise nicht veranlasst sieht, weitere interne Ermittlungen anzustellen und die Gefahr einer Vertuschung besteht. Deutschland hat internationale Rechtsvorgaben zum Schutz von Whistleblowing bislang nicht oder nur unzureichend umgesetzt. Es darf nicht sein, dass derjenige, der hilft, Straftaten aufzuklären, dafür auch noch selbst bestraft wird. Im internationalen Vergleich fehlt es hierzulande an einem ausreichenden Schutzniveau, das den Whistleblower vor Repressalien schützt und ihn nicht abhält, Zivilcourage zu zeigen. Wir brauchen eine klare gesetzliche Reglung, die Rechtssicherheit für den Hinweisgeber schafft, ein effektives Whistleblowerschutz-Gesetz.“