Allgemein Pressemitteilung

Jugendmedienschutzstaatsvertrag bleibt fehlerhaft

Am Donnerstag, dem 25.03.2010, beschlossen die Ministerpräsidenten der Bundesländer trotz aller Bedenken vieler Fachleute eine umstrittene Neufassung des Jugendmedienschutzstaatsvertrages (JMStV). Es würde zu weit führen, den kompletten Inhalt im Einzelnen zu kommentieren, aber einige sehr fragwürdige Einzelheiten sollte man nachhaltig bewerten.

Es handelt sich, wie der Name es ausdrückt, nicht etwa um ein Gesetz, sondern um einen Vertrag. Verträge lassen sich relativ einfach schließen, während Gesetze einem doch recht umfassenden Regelwerk unterworfen sind. Im Falle des JMStV konnten sich somit die Staatskanzleien, federführend die bayrische und rheinland- pfälzische, im stillen Kämmerlein ein föderalistisches Machwerk zusammenstricken, welches in Zukunft zu einem imposanten Schildbürgerstreich erster Güte mutieren wird. Auch die saarländische Jamaika- Regierung unter Ministerpräsident Peter Müller hat den JMStV in der jetzigen Form gebilligt, der nun alle Anbieter von Telemediendiensten zu diversen Jugendschutzmaßnahmen verpflichtet, sofern ihr Angebot auch weiterhin allgemein abrufbar sein soll.

Adäquat zur Maßname wie sie im konventionellen Rundfunk angewendet wird, sollen Sendezeit- Klassifizierungen auch die Inhalte im Internet für Kinder und Jugendliche erschweren oder bestenfalls unzugänglich machen.

Dabei scheint die Initiatoren keineswegs zu stören, dass ein globales Medium wie das Internet sich kaum nach dem deutschen JMStV richten wird. Zeitzonen scheinen die Damen und Herren aus den Staatskanzleien nicht zu kennen und erst recht nicht, die daraus resultierende Problematik für ihr somit absurdes Ansinnen.

Nur verständnisloses Kopfschütteln kann es bei vernüftigen Menschen erzeugen, wenn sie erfahren, dass die Anbieter im Internet, also im Prinzip jeder Nutzer, der sich interaktiv an diesem Medium beteiligt, sich einer Kennzeichnungspflicht von Angeboten in Alterstufen nach Vorgaben der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) unterwerfen muss. Filtersysteme (dabei denkt man an Software auf den Computern der Heimanwender) sollen anhand einer so angedachten digitalen Signatur die Zugänglichkeit der Internetangebote altersgerecht unterscheiden können. Diese Form des Jugendschutzes setzt voraus, dass Erziehungsberechtigte auch solche Software auf freiwilliger Basis einsetzen und die Kids auch nicht in der Lage sein werden, diese Hürde zu überwinden. Letzteres ist leichter als Fahrradfahren…

Aus Sicht der Piratenpartei Saarland haben nun auch die Regierungen auf Länderebene ihre Inkompetenz gegenüber dem Internet offenbart. Erneut versucht man dieses Medium zu kontrollieren und die Erziehung von Kindern noch mehr der Verantwortung der Erziehungsberechtigten über technische Hilfsmittel zu entziehen. Verantwortungsvolle Eltern werden dieses Angebot sicher nicht annehmen, hingegen fördert man damit lediglich bei sowieso schon überforderteten Erziehungsberechtigten die weiterschreitende Vernachlässigung ihrer Fürsorgepflicht.

Piratenpartei Saarland
Pressesprecher Thomas Brück
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