Wir lehnen jegliche Pläne zum Ausbau der Videoüberwachung zum Beispiel an Bushaltestellen oder Schulen strikt ab. Kameras tragen nicht zum Abbau sondern höchstens zur Verlagerung von Kriminalität bei und bieten Opfern keinen Schutz. Die Kosten für die Installation und die Überwachung der Kameras stehen in keiner Relation zum Nutzen. Wir werden stattdessen wirksame Maßnahmen durchsetzen. Eine Neuorientierung hin zu effektiven Lösungen, wie besserer Straßenbeleuchtung und mehr Polizeistreifen, ist dringend erforderlich und wird von uns vorangetrieben.
Wir lehnen insbesondere den allgemeinen, präventiven, behördlichen Einsatz von Überwachungstechnologien während Demonstrationen ab, da dieser die Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung massiv einschränkt.
Die Piratenpartei Saarland setzt sich daher dafür ein, dass die verantwortlichen Sicherheitsbehörden ihre Arbeit im Rahmen der bestehenden Gesetze und Richtlinien verrichten, ohne permanent neue Befugnisse zu Lasten der Freiheit der Bürger zu fordern. Zudem würden wir es begrüßen, wenn Innenminister sich mit der Verbreitung abstrakter Szenarien in der Öffentlichkeit etwas mehr zurückhielten. Wir müssen als Gesellschaft lernen, das unter keinen Umständen vollständig eliminierbare Restrisiko eines Terroranschlages zu akzeptieren, wie wir es auch mit den vielen anderen Lebensrisiken tun, die uns tagtäglich begegnen.
Die Piratenpartei Saarland setzt sich dafür ein, dass in den kommenden Jahren die Neueinstellungen bei der Polizei signifikant erhöht werden um dem bisherigen Stellenabbau und der bevorstehenden Überalterung unseres Polizeipersonales entgegenzuwirken. Die Anzahl der zukünftigen Einstellungen soll unter Berücksichtigung einer sinnvollen Personalplanung und nicht unter dem Diktat eines Stellenabbaus aus Kostenersparnisgründen erfolgen.
Im Falle einer Bewirtschaftung von Parkplätzen oder Parkhäusern durch die öffentliche Hand selbst bzw. einer Bewirtschaftung öffentlicher Parkflächen in Kooperation mit privaten Betreibern muss sichergestellt werden, dass eine allgegenwärtige Überwachung der Bürgerinnen und Bürger schon im Vorfeld verhindert wird. Es muss der öffentlichen Hand daher rechtlich ausdrücklich untersagt sein, Kennzeichen der Benutzer/-innen ihrer eigenen Parkflächen automatisiert zu erfassen und zu verwerten. Insofern gilt es, Rechtssicherheit zu schaffen, da es bislang bundesweit heftig umstritten ist, ob ein solches Verfahren rechtlich zulässig ist.
Im Falle einer vertraglichen Beziehung zu Privaten muss die öffentliche Hand in bestehenden Verträgen ein Verbot nachträglich aufnehmen und bei Neuverträgen Kennzeichenscanning von Anfang an untersagen.