Sozialpolitik

Ziel der Arbeitsvermittlung muss es sein, Arbeitslose nachhaltig zu fördern (Hartz-III und IV), mit dem Ziel, sie dauerhaft zurück in eine feste Beschäftigung zu führen.

Die Ausführung zeigt, dass Angestellte der Arbeitsagenturen (Hartz-II) dazu neigen, Arbeitsuchende als Bittsteller zu behandeln, anstatt mit ihnen partnerschaftlich eine klare Richtung zu erarbeiten und sie dabei zu fördern.

Die PIRATEN fordern daher:

1. Nur noch Fördermaßnahmen zu vergeben, die mit einem anerkannten Zertifikat abschließen (dort wo möglich). Fördermaßnahmen, die nur mit einer Bescheinigung des Trägers enden, anstelle eines anerkannten Zertifikats (SAP, Cisco, Microsoft, Linux…) sind in der Praxis wertlos, da auch bei Beschreibung des Lehrplans die Qualität zwischen einzelnen Trägern (i.d.R. gGmbHs) dermaßen schwankt, dass die Teilnahmebescheinigungen für den Arbeitgeber nicht aussagekräftig sind. Im Gegenteil stellt der Arbeitgeber die Frage, warum kein anerkanntes Zertifikat abgelegt wurde. Aus genau diesem Grunde wurden Zertifikatsordnungen verabschiedet. Anerkannte Zertifikate sind fraglos teurer, aber bildungsinterne sind nicht preiswerter. Es ist besser, einige Teilnehmer zu einem anerkannten Zertifikat zu führen, als viele Teilnehmer mittels einer wertlosen Maßnahme die Arbeitslosigkeit zu verlängern.

2. Ein Wiedereingliederungsplan, der auch eine Rehabilitation nach längerer Arbeitslosigkeit beinhalten kann (das Hamburger Modell nach längerer Krankheit ist auch hierfür anwendbar) und der bei Bedarf flexibel angepaßt werden kann, ist wichtiger als Budgettreue. Es widerspricht der Kosten- und Leistungsverantwortung, Maßnahmen nach Budget zu entscheiden, da die Kosten für Maßnahmen erfolgreicher Wiedereingliederung in das Arbeitsleben deutlich von den Einnahmen durch Steuern gedeckt werden (Ammortisation einer Investition) und so automatisch gegenfinanziert werden. Ein starres Budget ist auch unfähig, auf spontane Erfordernisse des Arbeitsmarktes (Schließung von größeren Betrieben, Nachfragespitzen nach Fachkräften mit bestimmter Qualifikation) zeitnah zu reagieren. Daher lehnen die PIRATEN ab, die Bewilligung von Fördermaßnahmen vom Budget des Kreises abhängig zu machen.

3. Dieser Wiedereingliederungsplan muss vom Arbeitslosen und vom Sachbearbeiter in Zusammenarbeit und Beratung mit Berufskammern (IHK, HWK) oder Wirtschaftsverbänden erarbeitet werden; bei angestrebter Selbständigkeit (Hartz-II) ist auf die Vorstellungen und eigene Innovationen des Förderempfängers besondere Rücksicht zu nehmen. Ein verbindlicher, kompletter und nicht budgetabhängiger Förderungsplan schafft hierbei Planbarkeit und Sicherheit sowohl für die Arbeitsagentur, als auch für den Förderempfänger, der damit ein klares Ziel vor Augen hat. Die Erfahrung zeigt, dass damit auch die Akzeptanz von niedrigen, aber vorübergehenden ALG-II-Sätzen steigt. Bei Bedarf (Erkennung besonderer Fähigkeiten, die den Förderempfänger dazu bringen, eine höhere und gesuchtere Fachqualifikation anzustreben, besonderem Ausbildungsbedarf zur Erreichung des Förderzieles oder auch nur dem Kompetenzgewinn des Förderempfängers nach Einarbeitung in einen gewünschten Bereich, z.B. nach Betriebspraktika, betrieblichen Ausbildungen oder einfach privater Recherche) muss dieser Plan flexibel anpassbar sein (z.B. durch die Aufnahme von Wiedereingliederungsmaßnahmen wie durch ein modifiziertes Hamburger Modell).

4. Deutsche Bewohner des Dép. 57 bzw. alle in einem EU-Nachbarland lebenden Deutschen, die vorher in Deutschland gearbeitet haben (Pendler) müssen die Möglichkeit bekommen, sich auch von der nächsten deutschen Arbeitsagentur betreuen zu lassen.

Der Landesverband Saarland der Piratenpartei Deutschland setzt sich für eine Lösung ein, die eine sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe nach den Vorgaben eines bedingungslosen Grundeinkommens garantiert. Hier müssen schon jetzt die Weichen für eine Zukunft gestellt werden, und nicht erst dann, wenn sich die vorhandenen Systeme als völlig unzureichend erweisen.

Die soziale Marktwirtschaft galt lange Jahre als wesentliches Merkmal der Bundesrepublik Deutschland. Dies ist durch das Sozialstaatsgebot (Artikel 20 GG) und die Würde des Menschen (Artikel 1 GG) im Grundgesetz fest verankert.

Die Forderungen, durch Reformen wie die Agenda 2010 eine sichere Existenz verbunden mit gesellschaftlicher Teilhabe zu erhalten, haben sich nicht erfüllt. Vielmehr beanstanden die Piraten, dass vermehrt Sanktionsdrohungen erfolgen, ein sehr hoher Verwaltungsaufwand notwendig geworden ist, aber gleichzeitig immer mehr Menschen in Armut fallen oder sich der Armutsgrenze annähern. Unabhängige Prognosen für die Zukunft sehen dadurch eine stetig ansteigende soziale Spaltung der Gesellschaft.

Wir Piraten wollen sowohl die Solidarität in der Gesellschaft bzw. das Sozialstaatsgebot achten, als auch die Freiheit des Einzelnen stärken und gleichzeitig ein datensparsames, effizientes Steuer- und Sozialsystem einführen.

Daher sehen wir die Notwendigkeit, das bestehende System tiefgreifend zu verändern. Diese Forderungen können durch die Idee des Bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) gleichzeitig verwirklicht werden. Es gilt der Grundsatz: jeder zahlt Steuern, jeder bekommt ein Grundeinkommen. Die Umsetzung des Grundeinkommens kann gelingen, weil es nicht nur die Rolle bestehender Sozialleistungen, sondern auch die Rolle des Grundfreibetrags und der Progression der Einkommensteuer übernimmt. Das BGE ermöglicht verwaltungsarme, liberale Steuerkonzepte ohne Abstriche bei der sozialen Sicherung und steht im Einklang mit dem Grundgesetz. Wir wollen Armut verhindern, nicht Wohlstand.

Die Landesverband Saarland der Piratenpartei Deutschland setzt sich dafür ein, einen wissenschaftlich begleiteten Modellversuch mit der Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) für alle saarländischen Optionskommunen (den Landkreis Saarlouis, den Saarpfalzkreis und den Landkreis St. Wendel) zu starten, der auf wenigstens fünf Jahre angelegt sein und 1000 € monatlich betragen soll. Das BGE ist ein zu versteuerndes Einkommen und an jeden Bürger zusätzlich zum Einkommen auszuzahlen, Sozialleistungen wie Kindergeld, Wohngeld, Grundsicherung im Alter, ALG II entfallen. Strukturen des Jobcenters werden abgebaut und auf ein Serviceangebot für Arbeitssuchende spezialisiert. Die hier eingesparten Kosten dienen anteilig der Refinanzierung des BGE.