Pressemitteilung

PIRATEN: Corona-Kundenlisten nicht zur Bürgerüberwachung einsetzen!

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Auch die saarländische Polizei greift auf Gäste- und Kundenlisten von Restaurants und Gaststätten zu, die dort zum Zwecke der Nachverfolgung von COVID-19-Infektionen geführt werden. Ohne richterlichen Beschluss und obwohl die Listen nicht hierfür bestimmt sind, werden die angegebenen Informationen mit Polizeidatenbanken abgeglichen und zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten genutzt. Die PIRATEN im Saarland kritisieren diesen polizeilichen Datenmissbrauch. Klaus Schummer, Landesvorsitzender der PIRATEN, ruft dazu auf, die Gäste- und Kundenlisten nicht mehr auszufüllen, wenn nicht sichergestellt ist, dass die Daten nur zur Kontaktverfolgung für den Infektionsschutz oder auf richterlichen Beschluss genutzt werden:

„Es darf nicht sein, dass die Polizei ohne spezielle Berechtigung und ohne Wissen der Betroffenen auf die Listen zugreift, um geringe Ordnungswidrigkeiten wie Falschparken oder Rotlichtverstöße an Fußgängerampeln zu verfolgen. Gäste und Kunden geben ihre Daten auf den ausgelegten Listen in der Annahme an, dazu beizutragen, dass Kontaktketten von Corona-Infizierten nachvollzogen und somit Neu-Infektionen und unkontrollierbare Ausbrüche verhindert werden können. Wenn allerdings der Datenschutz nicht gewährleistet und Daten ohne bzw. gegen den Willen der Betroffenen verwendet werden, diese nicht einmal darüber informiert werden bzw. wurden, dass ihre Daten zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten verwendet werden/wurden, dürfen diese Daten nicht mehr erhoben werden und Bürger dürfen sich weigern die Formulare auszufüllen. Klar sind diese Listen für die Polizei praktisch und bieten neue Datenquellen. Aber die polizeiliche Datensammelwut muss auch strenge Grenzen einhalten. Wenn jetzt schon analoge Listen für polizeiliche Ermittlungen ohne Corona-Bezug ausgewertet werden, was passiert dann mit den Daten, die von der Corona-App des Bundes digital gesammelt und ausgetauscht werden? Kann man darauf vertrauen, dass diese Daten nicht auch unberechtigt polizeilich ausgewertet werden?“