Pressemitteilung

PIRATEN: Verordnungen lesbar und verständlich machen!

Im Internetangebot der saarländischen Landesregierung gibt es auf den Sonderseiten zum Coronavirus unter https://corona.saarland.de/ eine Menge an Informationen, die für alle Bürgerinnen und Bürger wichtig sind.

In umgekehrter chronologischer Reihenfolge werden dort alle Informationen rund um das Coronavirus aufgelistet. Diese Liste ist mittlerweile so lang, dass zuerst einmal nur eine Hand voll der aktuellen Informationen angezeigt werden und erst auf Wunsch eine mittlerweile sehr lange Liste von Artikeln erscheint. Um jedoch zu wissen, welche Regeln nun aktuell für jede(n) einzelne(n) von uns gelten, muss man die Texte der Verordnungen zwischen den anderen Informationen raussuchen.

Darüber hinaus wird optisch präsent die aktuelle Verordnung mit Querverweisen zu den Änderungen der vorherigen Fassungen präsentiert, die jedoch nicht verlinkt sind.

In der ebenfalls zu findenden Auflistung der Verordnungen gibt es nur PDF-Dateien, die jedoch nicht barrierefrei sind.

Dazu Klaus Schummer, Vorsitzender der PIRATEN im Saarland:

„Gut gemeint ist mal wieder nicht gleich gut gemacht. Weniger „Juristendeutsch“ wäre bei den Verordnungen und Gesetzen der saarländischen Landesregierung, die sich in erster Linie an jeden von uns richten, nicht nur in der aktuellen Situation angebracht.

Wenn dann noch Verordnungen ständig geändert werden (müssen), dann ist es angebracht, dass die jeweils aktuelle Fassung als flüssig lesbarer Text zur Verfügung gestellt wird, ohne dass ständig auf vorherige Fassungen und andere Verordnungen und Gesetze Bezug genommen wird.

Wie wäre es denn einmal, solche Verordnungen gleich in leichter Sprache zu veröffentlichen, um sie wirklich für alle Bürgerinnen und Bürger verständlich zu machen? Wer für leichte Sprache auf Internetangebote anderer verweist, die überhaupt nicht auf die nun einmal von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen Regelungen eingehen, macht es sich zu einfach.

Und dann gehört zur Barrierefreiheit natürlich auch, dass sich Menschen beispielsweise mit einer Sehbehinderung nicht nur die Übersichtsseite, sondern alle Seiten vorlesen lassen können.“