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PIRATEN für digitale Unterstützungsunterschriften und Online-Aufstellungsversammlungen

Die PIRATEN im Saarland halten die Aufrechterhaltung der Pflicht zur Sammlung von Unterstützungsunterschriften für bisher nicht im Parlament vertretene Kleinparteien zur Zulassung zur Wahl in der jetzigen Form sowie die Durchführung von Ausstellungsversammlung als Präsenzveranstaltung für verfassungswidrig. Klaus Schummer, Landesvorsitzender der PIRATEN, sieht durch ein weiteres, unverändertes Festhalten an den Wahlvorschriften in COVID19-Pandemie die Gesundheit aller Bürgerinnen und Bürger gefährdet und die Kontaktvermeidungsstrategie der Regierung ab absurdum geführt. Daher möchte er stattdessen alternativ die Ermöglichung von rein digitalen Aufstellungsversammlungen und Sammlungen von Unterstützungsunterschriften:

Die PIRATEN im Saarland halten die Aufrechterhaltung der Pflicht zur Sammlung von Unterstützungsunterschriften für bisher nicht im Parlament vertretene Kleinparteien zur Zulassung zur Wahl in der jetzigen Form sowie die Durchführung von Ausstellungsversammlung als Präsenzveranstaltung für verfassungswidrig. Klaus Schummer, Landesvorsitzender der PIRATEN, sieht durch ein weiteres, unverändertes Festhalten an den Wahlvorschriften in COVID19-Pandemie die Gesundheit aller Bürgerinnen und Bürger gefährdet und die Kontaktvermeidungsstrategie der Regierung ab absurdum geführt. Daher möchte er stattdessen alternativ die Ermöglichung von rein digitalen Aufstellungsversammlungen und Sammlungen von Unterstützungsunterschriften:

„Es geht uns nicht nur darum, dass die Chancengleichheit der Parteien unter den aktuellen Bedingungen der Corona-Pandemie verletzt wird, weil die Möglichkeit, die Unterschriften zu sammeln, durch staatliche Eindämmungsmaßnahmen wie Ausgangsbeschränkungen, Schließungsanordnungen und Kontakteinschränkungen zum Gesundheitsschutz aller erheblich eingeschränkt ist. Vielmehr steht für uns im Vordergrund, dass wir nicht bereit sind die Gesundheit aller möglichen Kontaktpersonen und unsere eigene dafür aufs Spiel zu setzen, dass wir nötige Abstände nicht einhalten, um mit potentiellen Unterschriftengebern in Kontakt zu treten und ihnen entsprechende Formulare persönlich auszuhändigen oder Ausstellungsversammlung als Präsenzveranstaltung durchzuführen. Es ist weder akzeptabel, noch der Bevölkerung vermittelbar, wenn Geschäfte schließen, Großveranstaltungen wie Volksfeste und Konzerte nicht stattfinden und körpernahe Dienstleistungen nicht ausgeübt werden dürfen, um pandemiebedingt Kontakte zu reduzieren, es Parteien aber weiterhin erlaubt ist, sie sogar vom Gesetzgeber dazu gezwungen werden, mit Menschen in Kontakt zu treten, um die zur Wahlzulassung trotz Corona weiterhin erforderlichen Unterstützungsunterschriften zu sammeln. Es ist zudem nicht absehbar, mit wie vielen Personen man in persönlichen Kontakt treten muss, um eine gültige Unterstützungsunterschrift zu erhalten. Ganz abgesehen davon, dass die Bereitschaft unter den Parteimitgliedern aus Fremd- und Eigenschutzgründen, aber auch die der Bürger, zusätzliche Kontakte mit Dritten einzugehen, um eine Unterschrift zu leisten, in der Pandemie zudem erheblich eingeschränkt ist. Die Aufrechterhaltung der gesetzlichen Pflicht zur Sammlung von Unterstützungsunterschriften für eine Zulassung zur Wahl verstößt somit in der Corona-Pandemie nicht nur gegen das grundgesetzlich geschützte Recht der Chancengleichheit der Parteien, da die großen, im Parlament vertretenen Parteien im Gegensatz zu den kleinen Parteien auch schon vor der Pandemie keine Unterschriften sammeln müssen. Zudem wird hierdurch gegen die aus dem Grundgesetz herzuleitende staatliche Pflicht zum Schutz des Rechtsgut der Gesundheit aller verstoßen. Daher wollen wir PIRATEN, dass der Gesetzgeber der pandemischen Lage endlich Rechnung trägt und das Wahlrecht gleichzeitig ins 21. Jahrhundert überführt, indem er gesetzlich sowohl rein digital durchgeführte Versammlungen zur Aufstellung von Wahllisten, wie dies bei Vorstandswahlen von Vereinen schon während der Corona-Krise gesetzlich zugelassen wurde, als auch rein digitale Unterschriftensammlungen erlaubt.“